</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">...Für andere kann es teuer werden!...Wenn jemand eine internationale ArchiCAD 8 Version einsetzt, werde ich hellhörig.
Zitat:
Raubkopien - kein Kavaliersdelikt Die Nutzung und Verbreitung von Software ohne eine Lizenz des Herstellers, sogenannte Raubkopien, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Gemäß § 106 Urhebergesetz wird die Nutzung und Verbreitung von Raubkopien mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Werden die Raubkopien gemäß § 108 a Urhebergesetz gewerbsmäßig verbreitet, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
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Sowohl für den privaten Softwarenutzer wie auch eine Firma kann es äußerst unangenehm werden, in den Blickpunkt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zu rücken. Um Beweise zu sichern, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, die gesamte Computeranlage zu beschlagnahmen. Kommt es zu einer Verurteilung, ist im Urhebergesetz sogar vorgesehen, dass die Computeranlage eingezogen werden kann. Gerade für Unternehmen, in denen Raubkopien eingesetzt werden, kann dies existenzbedrohend sein.
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Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Raubkopierer aber auch Schadenersatzansprüche. In der Regel hat er mindestens die Lizenzgebühr für die illegal genutzte Software nachzuzahlen sowie zusätzlich die angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten.
Quelle:
www.internetrecht-rostock.de