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Fußbodenkonstruktion bei Türen?

Anonymous
Nicht anwendbar
Wer weiß, wo sich dieser Wert bei Türen auswirkt? Hat jetzt nicht speziell mit AC 14 zu tuen, gilt auch für 13.

<img src="http://img25.imageshack.us/img25/630/bildschirmfoto20100630u.png" alt=" - " />

[ 30. Juni 2010, 19:36: Beitrag editiert von: Stefan Moosmann ]
11 ANTWORTEN 11
Markus Denzlinger
Graphisoft Partner
Graphisoft Partner
Bei der Brüstung/Schwellenhöhe im Marker.

Gruß

Markus
Anonymous
Nicht anwendbar
:idee: Alles klar! Und wozu benötige ich das? Sollte sich diese Maß nicht eher auf das Rohbaumaß auswirken?
Markus Denzlinger
Graphisoft Partner
Graphisoft Partner
Tja, es gibt Büro, die beziehen alle Werte auf OKFF.

Gruß

Markus
Anonymous
Nicht anwendbar
OK. Gut, soll so sein. Habe ich auch gar nichts dagegen.

Wegen dem muss sich dieser Wert trotzdem auf das Rohbaumaß auswirken.

Rohbaumaß = Fußbodenaufbau + lichte Durchgangshöhe + Rahmen

<img src="http://img9.imageshack.us/img9/7176/bildschirmfoto20100630un.png" alt=" - " />

Auf der Achse steht die Durchgangslichte u. auf den Bemaßungskoten soll das Rohbaumaß stehen. Wenn man hier wählt "Immer mit Übergröße", dann sollte eigentlich bei 20 cm FBA hier 225 stehen.
poeik
Ace
Hatten wir die Diskussion nicht schon einmal? Egal. Die Türhöhe muss zumindest in der Schweiz immer von OKFF angegeben werden. Rohboden kann in der Praxis durchaus einen Toleranzbereich von 1-2cm haben. Werden die Zargen von dort aus eingemessen wird folglich auch die Türhöhe um 1-2cm variieren, was ich keinem Bauherrn erklären möchte.

Die Türhöhe ist nicht ein Rohmass, sondern di9e Höhe von OK.F. Schwelle bis UK roh Sturz. Ist in der Schweiz in den Normen so vorgeschrieben und macht auch Sinn.

Gruss, poeik

[ 01. Juli 2010, 10:41: Beitrag editiert von: poeik ]
ArchiCAD CHE 5 - 27 - Windows 10
archiflow1
Newcomer
Ich gebe dem Rohbauer immer das Rohbaumaß der Türöffnung an.
±0.00 ist bei mir i.d.R. OK RFB im EG
Der Rohbauer ist der, der die Türhöhe baut. Rohbauer können/wollen nicht rechnen. Welcher Bodenaufbau kommt, ist denen egal. Ich mach' den Hinweis, dass die Höhen sich auf RFB beziehen.
Bei Fensterbrüstungen kommt auch der Hinweis '0,98 m ab RFB'.
Wenn die von mir angegeben Maße passen, stimmt nachher auch die Fertighöhe.
AC25_win
Anonymous
Nicht anwendbar
Bei uns wird immer ein verbindlicher "Meterriss" , z.T. mit Marken eingemessen und dies ist dann für alle Firmen verbindlich. Bei größeren BV werden diese sogar dokumentiert.
Daher wird bei uns auch bei Türen, Fenster OFFB angegeben.
Da ja schon im Bereich Rohfußboden / Rohdecke eine gewaltige Toleranz zulässig ist, kann es hier schon zu unterschiedlichen Höhenmaße kommen.

Gruß

Stefan
Anonymous
Nicht anwendbar
Dieses Problem konnte ich mittlerweile lösen. Wenn sich die Schwelle nicht auf das aktuelle Geschoss bezieht sondern auf UK Wand dann funktioniert es.
Anonymous
Nicht anwendbar
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von poeik:
Hatten wir die Diskussion nicht schon einmal? Egal. Die Türhöhe muss zumindest in der Schweiz immer von OKFF angegeben werden. Rohboden kann in der Praxis durchaus einen Toleranzbereich von 1-2cm haben. Werden die Zargen von dort aus eingemessen wird folglich auch die Türhöhe um 1-2cm variieren, was ich keinem Bauherrn erklären möchte.

Die Türhöhe ist nicht ein Rohmass, sondern di9e Höhe von OK.F. Schwelle bis UK roh Sturz. Ist in der Schweiz in den Normen so vorgeschrieben und macht auch Sinn.

Gruss, poeik
Ich denke, in Deutschland ist es auch genauso.
Die tatsächlichen Sollmaße sollen in die Zeichnung eingetragen werden:
das ist von OKFF bis UK-Sturz, z.B. 213,5cm. Das entspricht auch DIN-Maßordnung.
Natürlich kann auch passieren, wie Archflow gesagt hat, dass OKFF geändert wird (z.B. schlimme nachträgliche Rohrverlegung auf dem Fussboden).
Aber in der Regel wenn Türmaße ohne besondere Anmerkung im Plan steht, ist es immer von OKFF.
Sturzhöhe anzugeben ist sicherer, für alle Fälle.
Oder irre ich mich?

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