mal nachgesehen: u.a. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Software softwarekauF ist also "sachenkauf", also kann auch ein sachmangel auftreten (wobei fehlerfreiheit nicht beweisbar ist). ein vorliegender sachmangel begründet ansprüche auf nacherfüllung und zwar im rahmen der bekannten frist von 2 jahren.
das beispiel von ove zeigt aber, dass man es als kunde da eventuell schwer hat, besonders wenn sich dann noch rahmenbedingungen wie das betriebssystem ändern.
allerdings ist archicad insgesamt doch eine wirklich stabil laufende sache; mal abgesehen von der vermurksten 8
nicht umsonst heist's ja
haste nur die 8, dann gut'nacht
😉