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vollgeschoss(keller)

Anonymous
Nicht anwendbar
frage.......(vielleicht weiss es wer)

ab wann ist ein kellergeschoss ein vollgeschoss.....
vorallem bei hangbebauung.......
zb wenn ein teil aus dem gelände ragt
3 ANTWORTEN 3
zzyzx
Newcomer
in deutschland regelt das die landesbauordnung kann deshalb bei den versch. bundesländern abweichend definiert sein.
Anonymous
Nicht anwendbar
vielleicht weiss es wer für den raum oö
linz
im speziellen leonding........
im dank vorraus
Anonymous
Nicht anwendbar
Ich nehme an, es geht in diesem Zusammenhang um die Bebauungsdichte oder Abstand von Gebäuden.
Das wird in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer geregelt.
In der Stmk ist es abhängig von der Raumhöhe bzw. Verhältnis der Aussenwandflächen über und unter der Geländekante.

Ein Blick in die OÖ Bauordnung wird Dir weiterhelfen.

Michael :winken:

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