Wie ist eigentlich mit einem außenliegenden dazugebauten (bzw. dazuzubauenden) Aufzugschacht umzugehen?
Ist der Teil der Gebäudehülle mit den entsprechenden Anforderungen, ein unbeheizter Gebäudeteil unkonditioniert außerhalb der Gebäudehülle oder ein "Wintergarten", wenn er verglast ist? Bei einen Wohngebäude müsste dann dei Konstruktion U = 1,4, sonst 1,7 haben, falls Teil der Gebäudehülle.
Die ÖN B8110-6 gibt hier keine eindeutige Antwort: einmal heißt es: Die Geschoßfläche ist bei STGH, Aufzugschächten etc. durchzurechnen, dann wieder "Innenliegende" Stiegenhäuser zählen zum BGF, BGV. :confused:
Jedenfalls ist er thermisch nicht so leicht vom Gebäude zu trennen.