Bei einem Haus mit teilweise eingegrabenem Keller wurden drei Varianten durchgespielt:
Bei Variante 1 ist das ganze Haus beheizt (HWB= 34kWh/m².a) Bei Variante 2 ist der Keller ein unbeheizter Raum gegen Außenluft (HWB= 52kWh/m².a) Bei Variante 3 ist der Keller als konditionierter Keller definiert (HWB= 36kWh/m².a)
Hierzu meine Fragen: 1.) Wie kann es sein, dass der spezifische HWB-Wert bei einem beheizten Keller um so vieles besser ausfällt? Und sogar das beste Ergebnis wird erzielt wenn das ganze Haus beheizt wird?
2.) Beim konditionierten Keller konnte ich im Keller keine Fenster eingeben (standen nicht zur Auswahl). Da ich aber als Basis den beheizten Keller hatte und die betreffenden Wände im Bauteilkatalog als unbeheizter Keller gegen Außenluft umdefiniert habe, durfte ich die Fenster abziehen… Wie geht man im Fall „konditionierter Keller“ mit Fenstern sonst vor?
3.) Bei der ersten Berechnung des Gebäudes mit unbeheiztem Keller hatte ich überhaupt widersprüchliche BGF- und V-Werte (und damit falsche HWB-Werte!). Da wurde seltsamerweise der vorher als beheizter Keller definierte (und dann gelöschte!) Raum miteingerechnet. Wie kann das passieren?
Beheizte oder unbeheizte Keller sind anscheinend nur für die detailierte Berechnung ( sh. Handbuch Archiphysik 8, S 42-44) von Relevanz. Ansonsten ist es einfacher, die beheizten Kellerräume als Geschoss in eine Zone einzugeben mit den entsprechenden Bauteilen, bzw. nur die Leitwerte der Bauteile zu ungedämmten (oder nach OIB gedämmten) unbeheizten Keller zu rechnen. (liefert unter Umständen wesentlich ungüstigere Ergebnisse)
Bei beheiztem Keller wird detailiert der Wärmefluß über das Erdreich berechnet, deswegen gibt es dort auch keine luftberührten Außenwände mit Fenstern, diese sind dann wohl dem EG (bzw. der über dem beheizten Keller liegenden Zone des EG) zuzuordnen, wenn ich das richtig kapiert habe. 🙄