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Nachhaltiges Planen
EcoDesigner, Energy Evaluation, Life Cycle Assessment, etc.

Fenster im Neubau

Anonymous
Nicht anwendbar
Ich muss einen Energieausweis für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Wien erstellen.
3 Fragen dazu:
1) Die Glasfläche kann ich lt. Norm vereinfacht mit 0,7 der Architekturlichte annehmen.
Gibt es auch eine vereinfachte Berechnung des Glasrandverbundes, oder muss ich da die genaue Geometrie eingeben? Wenn ich die Rahmenbreiten nämlich eingeben muss, kann ich die Glasflächen auch gleich exakt rechnen. Wofür gibt es dann die vereinfachten 0,7?

2) In der OIB-RL 3 (9.1) steht, dass die gesamte Lichteintrittsfläche der Fenster 10% der Bodenfläche des Raumes betragen muss.
Ist das nun die Glasfläche oder die Architekturlichte?

3) Sind bei der vereinfachten Berechnung der Verschattung mit fs=0,75 auch Balkonplatten des eigenen Gebäudes mit bis zu 3 m Auskragung berücksichtigt?
1 ANTWORT 1
Anonymous
Nicht anwendbar
Glarandverbund = 3*A (m) vereinfacht, ist aber gescheiter gleich den U- und g- wert fix einzugeben, plausibel oder Prüfwert eines Fensters (mit dem nötigen Schallschutz), die 0,7 sind für dei vereinfachte Berechnung der solaren Gewinne.
ad 2) durch den Rahmen (oder seitlich davon) wird wohl kein Licht eintreten.
ad 3) 0,75 gilt prinzipiell nach OIB 6, auch unter Auskragungen und in Hinterhöfen, auch wenn es dort nicht reel ist. Sonst detailiert rechnen, da muß halt die Umgebung erfassen. (0,9 pauschale Horizontverschattung macht nur in gartensiedlungen sinn