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Klassifizierung in Bezug auf Brandschutz

Markus70
Enthusiast
Hallo zusammen!

Folgendes Beispiel: Eine durchgängige Trennwand zum Flur, schließt drei dahinterliegende Räume ab. Der mittlere Raum hat keine besonderen Anforderungen für den Brandschutz zu erfüllen. Trennt ihr solche Wände dann für die Klassifizierung in drei Teile auf, um es entsprechend klassifizieren zu können?

mfg, Markus
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10 ANTWORTEN 10
BenjaminSchober
Contributor
Eine durchgängige Trennwand zum Flur, schließt drei dahinterliegende Räume ab. Der mittlere Raum hat keine besonderen Anforderungen für den Brandschutz zu erfüllen. Trennt ihr solche Wände dann für die Klassifizierung in drei Teile auf, um es entsprechend klassifizieren zu können?

Ist das in dem Fall überhaupt sinnvoll, die drei Wandabschnitte bautechnisch unterschiedlich auszuführen?
- wenn ja: splitten, denn dann sind es auch unterschiedliche Wandaufbauten
- wenn nein: dann bleibt es eine Wand, und der Mittlere Teil erfüllt Brandschutzanforderungen, obwohl er es nicht müsste

Ob eine Trennung auf der Baustelle sinnvoll ist, muss während der Planung abgewogen werden. Die Herstellung der Konstruktionswechsel muss wirtschaftlich mit den Mehrkosten der höheren Erstellungskosten bzw. dem Wunsch nach einer flexiblen Grundrissgestaltung abgewogen werden.
Gruß,
Benjamin Schober

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