In der Überarbeitung der Berliner Bauverfahrensordnung vom 19.06. 2025 wurde nicht nur der Name angepasst, nein, in der Anlage 3 der nun als Bauvorlagenverordnung bezeichneten Vorschrift finden sich auch zwei Symbole wieder, mit der man angehalten ist seine barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen zu kennzeichnen.

Ich stelle hier als kleines Goodie ein Objekt ein, mit dem man dieser neuen Darstellungsanforderung sehr einfach nachkommen kann.
Viel Freude beim Planen!