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Stiegen Österreich - OIB-Richtlinien

Hmooslechner
Moderator
Seit kurzem gibt es in Österreich Richtlinien, die Baugesetze ersetzten und vereinheitlichen sollen.

Im Speziellen in Bezug auf Archicad spreche ich die OIB-Richtlinie 4 an, in der Stiegenkonstruktionen nun anders geregelt wurden als bisher gewohnt.

https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_4_26.03.15_0.pdf

im Speziellen dieser Absatz:

3.2.3 Haupttreppen mit gekrümmter Lauflinie müssen im Abstand von 20 cm von der inneren Begrenzung
des Treppenlaufes (Absturzsicherung oder Wand ohne Berücksichtigung der Handläufe) einen
Stufenauftritt von mindestens 15 cm aufweisen, bei Wohnungstreppen genügen 12 cm. In Gebäuden
oder Gebäudeteilen, die barrierefrei zu gestalten sind, müssen Haupttreppen (ausgenommen
Wohnungstreppen) geradläufig sein.


Dies bedeutet - dass die bisher geltende Regel - ein Mindestmaß direkt an der Spitzstufen - Wange als Grundlage der Stiegenkonstruktion einer gewendelten oder viertelgewendelten Stiege nicht meht gilt - also diese Funktion des Treppenmachers somit nicht mehr direkt einsetzbar ist.

Hat bei der Formulierung der OIBs von Euch Graphisoftlern Österreichs wer mitgespielt?

Ihr User - Wie regelt Ihr nun die Stiegen in Zukunft?

Ich weiß schon - ist ein marginaler Punkt - aber nun ist wieder ein Schritt mehr zur Treppe nötig..
AC5.5-AC27EduAut, PC-Win10, MacbookAirM1, MacbookM1Max, Win-I7+Nvidia
4 ANTWORTEN 4
vm01
Participant
nachdem in wien die oib schon länger gilt und somit lt önorm auch die von dir beschriebene anforderungen, kann ich dir berichten: Im aktuellen ausführungsprojekt habe ich die treppe 2d vorgezeichnet bzw. durchgerechnet und daraus einen detailplan gemacht. ich habe aber auch wenig vertrauen in diese automatismen und dass somit A) die anforderungen der bauordnung eingehalten und B) platz optimal genützt/minimiert werden.

aus der 2d zeichnung konnte ich nun alle nötigen maße auslesen und - wenn auch nicht zu 100% exakt - zumindest grafisch eine annähernd ähnliche 3d-stiege machen. aber im ausführungsplan ohne maße und mit verweis auf den detailplan.

vllt nicht die eleganteste lösung, aber ich bin beruhigter 😉
Archicad 26 voll / AT / Intel Core i7 32GB / Win 10
baldino
Booster
Seit kurzem ist gut... die ersten OIB Richtlinien gibt es seit 2007
Archicad 24 7006 AUT FULL - macOS 10.15.7 Catalina - macBookPro 32GB RAM - Core i9 2,3Ghz - AMD Radeon Pro 5500M
Hmooslechner
Moderator
Bei uns in Salzburg ersetzen die Richtlinien seit heuer die Baugesetz-Praragraphen - zB. den ehemaligen §14 - Stiegen und Gänge des Salzburger Bautechnikgesetzes. Somit - seit Kurzem.

Dass es die OIB schon länger gibt ist mir klar - aber bei uns Gesetz sind sie erst seit diesem Frühjahr - soweit ich weiß.
AC5.5-AC27EduAut, PC-Win10, MacbookAirM1, MacbookM1Max, Win-I7+Nvidia
poeik
Virtuoso
Mal ehrlich, hat schon jemand eine gewundene Treppe aus dem Stairmaker in der Detailplanung verwendet? Kann ich mir nicht vorstellen.
In Projekt und Werkplänen bis 1:50 interessiert es ja niemanden, wie gross die innere Stufenbreite genau ist. In allen grösseren Massstäben zeichnen wir die Treppe 2D oder basteln sie notfalls aus Decken, Morphs etc. zusammen.
Neuer Stairmaker unbedingt, aber dass man damit jede erdenkliche Treppenform bis ins Detail hinkriegt ist wohl eine Illusion und auch nicht notwendig.

Gruss, poeik
ArchiCAD CHE 5 - 27 - Windows 10

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