na, die erforderlichen fläche für feuerwehrzufahrten sind in der din14090 geregelt, das ist eine relativ einfache sache, denn da wird relativ grosszügig vorgegangen, wenn man sowas planen muss (ist ja auch logisch: die feuerwehr soll ja auch kein akribisches wendemanöver machen müssen, wenns mal brennt)
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im industriebau könnte man das eventuell gelegentlich brauchen, wenn die situation beengt ist und die fahrzeuge gross,
... oder wenn man eine kirche oder ein standesamt plant, und wissen möchte, wie lang das hochzeitskleid maximal sein darf, damit die braut noch um die kurve kommt :yeah:
schönes wochenende!
:winken: