an interessierte ArchPHYSIK Anwender für de.
Ist es möglich, den zertifizierten U-Wert eines Fensters in eine EnEV-Berechnung zu
übernehmen, obgleich man andere Fenstergrößen einsetzt?
Der U-Wert von Fenstern (Uw) wird im Normalfall bei einer Größe von (1,23 * 1,48) m zertifiziert. Es kommt in der Praxis allerdings selten vor, dass in einem Gebäude eingesetzte Fenster dieses Maß haben.
Die Hersteller von Fenster sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Fehler, den man bei kleineren Nordfenstern macht, durch die größeren Südfenster aufgehoben bzw. ausgeglichen werden kann.
Vom physikalischen Standpunkt aus betrachtet hängt das größtenteils von den eingesetzten
Fenstergrößen ab. Diesbezüglich ist der rechtliche Aspekt um einiges interessanter.
Diesbezüglich wird auf die neue Verordnung DIN V 4108-4 hingewiesen. Hier wird ein
Berechnungsverfahren – alternativ zur DIN EN ISO 10077-1 – zur Verfügung gestellt,
welches die Abhängigkeit von der Fenster-Geometrie nicht berücksichtigt. Weiters wird auch
für Fenster eine Definition von Nenn- und Bemessungswerten dokumentiert, die – ähnlich
wie jener der Wärmeleitfähigkeiten – aufgebaut ist. Die Berechnungen gemäß EnEV können
sodann auf diese Werte zurückgreifen.