Hey Leute,
kann es sein dass im Archicard-Objekt "Abstandsflächen - ACB" für Niedersachsen Fehler in den Definitionen sind?
In der NBauO steht nämlich folgendes:
(2) 1 Der Abstand beträgt 0,5 H, mindestens jedoch 3 m. 2 In Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Gebieten, die nach ihrer Bebauung diesen Baugebieten entsprechen, beträgt der Abstand 0,25 H, mindestens jedoch 3 m. 3 Satz 2 gilt nicht für den Abstand von den Grenzen solcher Nachbargrundstücke, die ganz oder überwiegend außerhalb der genannten Gebiete liegen.
Und das Objekt zeigt im Falle von Gewerbe weiterhin ein Abminderungsfaktor von 0,5 an.
Oder machen wir etwas falsch?