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GELÖST!

Raum unter Treppe im untersten Geschoss

bmatt
Expert

Hallo Forum,

 

ich bin von Allplan seit kurzem umgestiegen und habe daher trotz angenehmem Workflow mit AC immer mal wieder Fragen. So diese:

Wie handhabt ihr die Situation der Raumflächen unterhalb der Treppe im untersten Geschoss? Mein Ansatz für korrekte Flächenermittlung unabhängig ob Beschriftung mit Raum-Etikett (find ich gar nicht ohne mittlerweile) oder Raumstempel: 

- getrennte Räume je außerhalb und unterhalb Treppenbereich durch Raumbegrenzungslinie

- Höhenanpassung des Raumes unterh. Treppe bis zum darüberliegenden Geschoss und Zuweisung was nutzbar ist gem. DIN 277 als NUF oder VF

- nutzbare Flächen unterh. Treppe dann mit Schraffurfläche gem. Ermittlung aus dem Schnitt bis lichte Höhe 1m mit 100% Abzug, bis 2m mit 50%

- die Schraffurflächen lege ich auf eine gesonderte Ebene, die dann für Grundrissdarstellungen etc ausgeblendet wird.

- die weiteren Flächen darüberliegender Treppen werden dann gem. DIN 277 als VF dem jew. Geschoss am Treppenaustritt zugeordnet

 

Soweit scheint das zu passen- zumindest vom rechn. Ergebnis, wenn man den Fehler in AC per Präfix ändert indem man die von AC als NRF bezeichnete berechnete Fläche als Wohnfläche nimmt, gemessene Nettofläche dann richtigerweise als NRF- right? Nun die Fragen:

a) Gibt es nicht einen anderen Weg, die Flächenabzüge, die ja nur für die WoFlV existieren automatisch rechnen zu lassen- ohne Schraffuren mit Raumabzug? Im "Vorgänger-Programm" wird das per Eingabemaske und Faktoren bzw. Kennzeichnung als KW-keine Wohnfläche (dann wieder mit Fakt. 1,0) gelöst. Anbei hierzu ein Auszug aus meinem Template und vom Vorgänger...

b) wie aktiviere ich in den Einstellungsmöglichkeiten des Raumstempels die Raumumschließungsart R bzw S? Das ist bei mir ausgegraut…

c) im AC Raumetikett ist eine Möglichkeit für Rahmen/ Linien gegeben. Allerdings kann ich aktuell keine sich auswirkenden Einstellungen hierzu vornehmen?

d) wie geht Ihr mit mehrgeschossigem Luftraum um, der nur im untersten Geschoss NRI und NRF ist, in den Folgegeschossen aber nur noch NRI?

e) Raumbereiche die teils überdacht und raumhoch, sowie in Teilen der Grundfläche durch Brüstung ohne obere Raumbegrenzung ausgebildet sind- z.B. Loggia- wie packt man diese segmentierten Raumbereiche an für richtige Auswertung?

BIM 27 Template OKFF - Archicad 27_Raum-unter-Treppe.png

Ich bin sehr dankbar für eure Tips, da die Schulung bei mir erst in KW 51 angesetzt ist. Vielen Dank,

Bernd

 


Raum_AP.pngR-Umschliessung.png
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19 ANTWORTEN 19

 

 


...

Macht ihr das so mit den unterhängenden Rauminhalten- da laut ModellierungsRichtlinien das Morph auf der Geschossunterkante liegen muss

 

?

Never!

Zumindest für (unterste) Balkone und ähnlich Bereiche geht das ja nicht.

 

Vergiss den Parameter 'Bereich' pro Geschoss für Morphs.

Mit dem kommt man selten zum richtigen Ergebnis.

 

Ganz gut dagegen funktioniert, wenn man Morphs für jedes Geschoss extra. hat... und dann den allgemeinen Parameter  'Fläche' benutzt.

 

Zu Treppenräumen: Ist für mich immer noch die entscheidende Frage, ob Treppen wie Decken anzusehen sind... und ob deswegen ihr Volumen für Netto-RI-Ermittlung abzuziehen wäre. Ich weiß es nicht.

Ich musste in meiner Laufbahn allerdings bisher auch noch nie einen NRI ermitteln.

 

Aber nochmals zu den 'Bereichen'

Nur bei Terrassen und ähnlichen EG-Bauwerken braucht es vielleicht doch 2 Morphs... den solche Bereiche, die keinerlei Umschließung aufweisen haben für die DIN kein Volumen. (hab' ich inzwischen noch gelesen...)



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kleiner Nick
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Das mit den 2 Morphs war ein Hinweis auf die unterschiedlichen Höhen, und ist außerdem dem Handling geschuldet, weil ich schneller einen Morph mit Höhe x und einen mit Höhe y gezeichnet habe. Ich finde es immer zu fummelig, einem Morph eine neue Kante beizubringen, an der ich dann eine Fläche abteilen und verschieben kann. Das dann mehrfach und ich verliere die Lust daran. Daher schnell ein paar Morphs mit richtigen Abmessungen hingeworfen und dann verschmelzen.

 

Die Sache mit dem untergehängten Bauteil löse ich nicht ganz DIN-gerecht, indem ich den Morph dafür zwar richtig zeichne, in der Auswertung aber das Ursprungsgeschoss ausgeben - und das kann ich ja jedem Morph individuell zuweisen. Dann hängt die UK vielleicht im EG, aber der ganze Morph wird dem OG zugeordnet. Die AC-Vorlage für die BRI-Auswertung gibt ja das Volumen nach Geschoss aus, das muss man halt ändern. Jehova! Aber das Bauamt interessiert sich eh nur für die Gebührenermittlung und unsere Bauherren sind pragmatisch.

 

@snow: du meinst Terrassen ohne alles, nicht eine angrenzende Wand, keine Umwehrung und nix drüber?

AC23-27 WIN, die jeweilige AC-Version steht bei Fragen dabei

@snow  schrieb:

...

Aber nochmals zu den 'Bereichen'

Nur bei Terrassen und ähnlichen EG-Bauwerken braucht es vielleicht doch 2 Morphs... den solche Bereiche, die keinerlei Umschließung aufweisen haben für die DIN kein Volumen. (hab' ich inzwischen noch gelesen...)


Sobald die Terrasse mit der Bude nicht (mehr) konstruktiv verbunden ist, also einfach an-/ oder vorgesetzte Terrasse quasi im Freien, ist das keine BGF und damit gem. Ermittlungsregeln auch kein BRI- wozu also überhaupt Morph wenn kein Raum? Solche Flächen haben dann allenfalls Relevanz hinsichtlich überbauter Fläche nach §19 BauNVO. 🤔

 

Vielen Dank für eure Tips und die Antworten.  Für die BRI Morphs sollten wir evtl. -falls sich das Thema noch ausdehnt- einen eigenen Fred eröffnen, oder?

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@bmatt  schrieb:

@snow  schrieb:

...

Aber nochmals zu den 'Bereichen'

Nur bei Terrassen und ähnlichen EG-Bauwerken braucht es vielleicht doch 2 Morphs... den solche Bereiche, die keinerlei Umschließung aufweisen haben für die DIN kein Volumen. (hab' ich inzwischen noch gelesen...)


Sobald die Terrasse mit der Bude nicht (mehr) konstruktiv verbunden ist, also einfach an-/ oder vorgesetzte Terrasse quasi im Freien, ist das keine BGF und damit gem. Ermittlungsregeln auch kein BRI- wozu also überhaupt Morph wenn kein Raum? ...


Ich bin hier bei Punkt 7.1 der DIN und nicht 6.1

Auswertungen gehen immer besser mit gleichartigen Elementen...

 

Raum unterhalb Treppe

Nach weiteren Überlegungen würde ich dessen Volumen bis UK sonstiger Decke gehen lassen.

 

Auswertung nach WoFlV oder DIN... etc.

Jetzt ab Version 27 ließe sich ja das mit Varianten bewerkstelligen... So dürften sich die Mehrfach-Räume, die man für die Ermittlungen nach unterschiedlichen Regeln bräuchte, nicht in die Quere kommen.

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Auswertung nach WoFlV oder DIN... etc.

Jetzt ab Version 27 ließe sich ja das mit Varianten bewerkstelligen... So dürften sich die Mehrfach-Räume, die man für die Ermittlungen nach unterschiedlichen Regeln bräuchte, nicht in die Quere kommen.


Das ist ein guter Gedanke - ab in den Hinterkopf damit! 🤓

--
Stefan
AC ...-27, WIN10

@Stefan L_  schrieb:

Auswertung nach WoFlV oder DIN... etc.

Jetzt ab Version 27 ließe sich ja das mit Varianten bewerkstelligen... So dürften sich die Mehrfach-Räume, die man für die Ermittlungen nach unterschiedlichen Regeln bräuchte, nicht in die Quere kommen.


Das ist ein guter Gedanke - ab in den Hinterkopf damit! 🤓


JessasMariaundSanktJosef, jetzt aber. Geht das nicht mit 2 verschiedenen Ebenen und dann 2 die passenden beiden Ebenenkombis einfacher?
Die Variantenplanung selbst hab ich in der bislang kurzen Zeit noch nicht angewendet, ist nach dem was ich bisher gesehen habe, aber eine sehr schicke Lösung für Allerlei, wer´s mag sicher auch die zig Bauherrenwünsche zu dokumentieren, die dann nicht ausgeführt werden...

und natürlich unterschiedliche Räume für unterschiedliche Rechenansätze 😉. Und wir sind noch nicht einmal beim Thema PIB/ Umbau 😨

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@..

... Geht das nicht mit 2 verschiedenen Ebenen und dann 2 die passenden beiden Ebenenkombis einfacher?

Gehn tut vielleicht vieles... aber inzwischen schreiben wir ja das Jahr 2023... und da geht tatsächlich doch so manches auch "leichter". 😀

 

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@bmatt  schrieb:

Für die BRI Morphs sollten wir evtl. -falls sich das Thema noch ausdehnt- einen eigenen Fred eröffnen, oder?


Bitte nicht "Fred" 😱

 

Nochmal wegen 277 7.1 Terrassen: Wenn die am Haus dran ist und durch Balkon überdeckt, wird für den überdeckten Bereich trotzdem kein BRI (S) fällig? Weil, sie ist zwar durch konstruktives Bauteil (Balkon) überdeckt, aber halt eine Terrasse und somit raus aus der Ermittlung. Oder habe ich das falsch verstanden? (Und dann können wir gerne in einen andern Thread wechseln.)

AC23-27 WIN, die jeweilige AC-Version steht bei Fragen dabei

Hallo Nick,

nach der Definition gehören mit den Bauwerk nicht konstruktiv verbundene Baukonstruktionen nicht zur BGF, damit auch kein BRI, da sich dieser aus Raumvolumen bildet, die sich über der BGF des Bauwerks befinden. "Nicht zum Brutto-Rauminhalt (BRI) gehören Rauminhalte von folgenden Elementen:

- Tief- und Flachgründungen;

- Lichtschächte;

- nicht mit dem Bauwerk durch Baukonstruktion verbundene Außentreppen und Außenrampen;

- Eingangsüberdachungen;

- Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckung für Rauminhalte des Bereichs (S) nach 5.6.2 darstellen;

- auskragende Sonnenschutzanlagen;

- Schornsteinköpfe, Lüftungsrohre oder Lüftungsschächte, die über den Dachbelag hinaus reichen;

- Lichtkuppeln = 1,0 m³;

- Pergolen und befestigte Freisitze oder Terrassen."

 

Damit hast du grundsätzlich Recht, wenn "die am Haus dran ist und durch Balkon überdeckt" aussieht, wie in der Bilderklärung der DIN 277- also vorgelagert und ggf. teilw. einen darüber auskragenden Balkon hat:

Im Beisp. geht es um BGF, die aber maßgeblich für BRI ist- wo keine BGF auch kein BRI...

BGF_Terrasse.png

... nicht zu verwechseln mit der nachstehenden Situation (auch aus BGF hergeleitet):

BGF_Balkon-Loggia.png

Aber m.E. gilt im folgenden Fall dennoch BRI mit Umschließungsart (S), wenn sich z.B. die dem Haus vorgelagerte Terrasse in eine (teilw.) überdeckte Nische hineinzieht und diese Nische einen Teil der Terrasse mit 2- 3 Wandseiten umschließt. Dann war für mich der durch Balkon, Dach o.ä. überdeckte Teil der Terrasse bislang auch immer BRI (S)- nur der umschlossene Teil. Ich habe das bisher wie im 2. Beispiel im unteren rechten Bild vor der Garageneinfahrt beurteilt... Ist/ wqar das falsch?

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Ich verstehe es so:

7.1 zieht, wenn Terrassen etc. nicht durch 6.1 komplett aus BGF und BRI rausfallen.

 

... und ich denke dann auch für Teilbereiche. Maßgabe scheint 'irgendeine Überdeckung' zu sein.

Typisches Beispiel wäre wohl die Terrasse – wenn diese zur Baukonstruktion gehört – die zum Teil in einer Nische steckt (oberhalb dann oft Teil-Loggien...)

Dann für den überdeckten Bereich BGF und BRI und für den anderen eben nur BGF... alles Bereich 'S'.

 

(Für Kostenermittlungen nur nach BRI sind solche Bereiche dann also raus...)

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