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Anonymous
Nicht anwendbar

o.T.: Neu: Rot, Abbruch: gelb

Hi,
Neu: Rot, Abbruch: gelb - wo wurde das eigentlich in Deutschland festgesetzt?

[ 28. Juli 2006, 11:12: Beitrag editiert von: NeunNeunUndNeunzig ]
3 ANTWORTEN 3
David Kehr
Graphisoft
Graphisoft
Verordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren
(Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
In der Fassung vom 17. November 1998 (GVB1. S. 343)

§ 3 Bauzeichnungen
Absatz 4

[ 28. Juli 2006, 11:22: Beitrag editiert von: David Kehr ]
Hmooslechner
Moderator
In Ö gibts die ÖN A 6240-2 wo auf Seite 14 die im Plan darzustellenden Bauteilfarben festgelegt sind.

In D weiß ichs nicht.
AC5.5-AC27EduAut, PC-Win10, MacbookAirM1, MacbookM1Max, Win-I7+Nvidia
Nicht anwendbar
Jedes Bundesland hat allerdings seine eigene Bauvorlageverordnung. In Bayern z.B. gibt es keine farbige Darstellung, sondern nur s/w, in manchen Verordnungen wird noch unterschieden zwischen neues Mauerwerk (rot) und neuer Beton (blaßgrün).

:winken:

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