Ich kann mir vorstellen, dass das aus Datenschutzrecht und/oder AGB-Recht nicht zulässig ist, da das geforderte Recht auf Zugangsgewährung in keiner Verbindung mit der Nutzung der Software steht, sondern lediglich zur Durchsetzung von (einseitigen) Rechten dient. Ich kann mir gut vorstellen, dass sowas ein BGH kassieren würde.
Aber das zeigt, wie wichtig es ist diese X Seiten von AGBs und EULAs man so "täglich" abnickt durchzulesen.
Zum Thema/@ Martin+GS: Autodesk hat den Mac aber sicher nicht nur im Blick um darauf nur Kinderkram zu vertreiben.