Einige Punkte:
Lt ÖN B 5371 oder so- grins: und bei uns in SBG - §14BTG, Abs. 4fff
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Dokumentnummer=LSB40006134&ResultFunctionToken=a...Als Treppenbreite gilt die echte Durchgangsbreite. Bei uns in Salzburg muss bei gewendelten Stiegen auf beiden Seiten ein Handläufer angebracht sein.
Der Handlauf an der Wand muß einen Mindestabstand von 6 cm von der Wand haben und darf dann von 2-5cm zu greifende Breite aufweisen.
Dies bedeutet: Eine Rohbautreppe muss mindestens 1cm Putz + 100cm Laufbreite + 6cm Abstand + ca. 4cm Handlaufbreite = 110cm Breite haben.
Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Handlauf des Treppenauges nicht vom Geländer aus nach innen versetzt wurde. Dann wirds noch breiter!
Wenn Du dann noch bauphysikalische Schallprobleme bei der Stiegenhauswand als Wohntrennwand bekommst, weil die Leute auf der Baustelle den falschen zu leichten Trennwandziegel verwendet haben, und Du gezwungen bist, auf der Stiegenhausseite eine Vorsatzschale zu errichten, weil Du keine verkaufbaren Wohn-m2 verlieren darfst, dann Gute Nacht!
Fazit!
L E U T E - B A U T K E I N E Z U S C H M A L E N S T I E G E N ! ! !
Eine kleine Hilfe für enge Stiegen zumindest für uns in Salzburg:
Die Lauflinie ist lt. SBG - §14BTG, Abs. 4 45 cm vom äußerem Stiegenrand aus anzunehmen - und nicht in der Mitte eines Treppenlaufes.
Dies bedeutet, dass die Lauflinie bei kleinen Stiegen länger ist -und man mit dem Schrittmaß leichter auskommt.
Mein Rat:
Bevor Ihr Stiegen im Grundriss konzipierts - machts Euch einen Stiegenquerschnitt mit Handläufen und Geländer, um die echte nötige Breite festlegen zu können.
Wenn das kleinstmögliche echte Stiegenausmaß dann feststeht, baut Eure Wände um die Stiege herum - nicht umgekehrt!
Nochwas: In ÖN B5371 weiter hinten gibts einige Skizzen dazu, wie Stiege in Verhältnis zu angrenzenden Türen einzubauen ist -Mindestabstände zu Türen einhalten!!! Grundsatz: Man muß als Mensch Platz haben, eine Türe zu öffnen, ohne gleich über die Stiege zu stolpern.
Wenn Du ein Treppenloch geplant hast, in welcher Deine gesetzlich geforderte Stiege nicht Platz hat- mach es größer!!
Ein weiterer Hinweis - um kleinere Stiegen bauen zu können - zumindest bei uns in Salzburg:
Der Kleinwohnhausparagraph:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Dokumentnummer=LSB40006137&ResultFunctionToken=9...gibt uns einige Erleichterungen in Bezug auf Stiegen..
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