abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Modellierung
Entwurfswerkzeuge von Archicad, Elementverbindungen, Modellierungskonzepte usw.

OT: zeitgenössische Architektur bei Ebay

archiflow1
Newcomer
und hier ist der Link dazu

Also alle die ein Grundstück haben auf das die Hütte mit 6 x 11 meter passt... jetzt aber schnell, nur noch drei minuten...*


*) das Angebot ist nicht von mir!!!
AC25_win
19 ANTWORTEN 19
Anonymous
Nicht anwendbar
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von optimist:
@ architekt-muc:

Ich bin begeistert!!!
Selbst "Harmonie" ist hier völlig neu definiert und interessant bebildert.

Siehe http://www.bauplanungen-statik.de/ , Menüpunkt "Harmonie"
Harmonisch mag sein... aber nicht symmetrisch - der rechte Mops hängt etwas (tschulligung die Damen).
Anonymous
Nicht anwendbar
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von architekt-muc:
was sagt eigentlich unsere kammer zu so was?

auch das hier scheint nicht wirklich seriös.
Was ist das... Kammer?
Frank Beister
Moderator
Was soll die Kammer schon sagen? Da ist er nicht drin! Es gibt kein Recht der Architekten alleinig Häuser zu zeichnen. Gegen Herrn Marx wird man nicht viel machen können. Das einzig ärgerliche ist die Erklärungsnot, warum die vom Bauherrn zusammen mit diesen Plänen vorgelegte Flurkarte nicht eine Honorareinsparung für den Bauantrag von mind. 80% sind.

Auf der anderen Seite sollte das der Kammer doch recht sein. In der wohl gerade wieder aufkeimenden HOAI-Debatte könnte man sowas Frau Merkel vorlegen und fragen: "Wollen wir das? Ist das unsere deutsche Baukultur?"
bim author since 1994 | bim manager since 2018 | author of selfGDL.de | openGDL | skewed archicad user hall of fame | author of bim-all-doors.gsm
Nicht anwendbar
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von Frank Beister:
Was soll die Kammer schon sagen? Da ist er nicht drin! Es gibt kein Recht der Architekten alleinig Häuser zu zeichnen. Gegen Herrn Marx wirda man nicht viel machen können. Das einzig ärgerliche ist die Erklärungsnot, warum die vom Bauherrn zusammen mit diesen Plänen vorgelegte Flurkarte nicht eine Honorareinsparung für den Bauantrag von mind. 80% sind.
Wer Architektenleistungen gemäß HOAI erbringt, MUSS die HOAI anwenden, egal ob er in der Architektenkammer ist oder nicht. Jeder Handwerksmeister oder Bautechniker müßte theoretisch die HOAI anwenden. Das wäre durchaus ein Thema für die Kammern und das schon seit Jahrzenten. Aber dort kümmert man sich lieber um etwas vergeistigtere Themen. Mit der Praxis gibt man sich dort nicht ab. Ich habe jedenfalls bisher nur schlechte Erfahrungen mit den Kammern gemacht, selbst bei Beschwerden gegen Leute die sich nicht an Architektenrecht halten (gegen die kann ma ja nichts machen, wenn sie im Eintragungsausschuss sitzen ... Filz läst grüßen).

Grundätzlich besteht aber das Problem, dass kaum noch Architekten sich an die HOAI halten (können). Aus dieser Sicht finde ich das ebay-Angebot dann schon fast wieder letitim, auch wenns nicht mein Geschmack ist.

[ 28. März 2006, 12:25: Beitrag editiert von: k.f. ]
Anonymous
Nicht anwendbar
@ Honorarordnung

- daran haben sich noch nie alle gehalten
- in Österreich wurde dieser Zwang an die HOA durch einen Musterprozess eines Kollegen vor einigen Jahren auf oberster Gerichtsebene zu Fall gebracht.
- in absehbarer Zeit wird die Honorarordnung- zumindest in der Form wie sie dzt. in Österreich besteht - fallen, weil sie einigen Richtlinien der EU widerspricht (eine feste Tariftabelle widerspricht dem freien Wettbewerb). Finnland arbeitet z.B. bereits mit einem neuen Modell (so eine Art tatsächliche Aufwandsliste als Anhaltspunkt für bestimmte Leistungen)
- also nicht allzusehr aufregen denn
a) das was hier angeboten wird ist Bauernfängerei vermutlich in der Hoffnung dass weitere Leistungen angefordert werden, die dann auch entsprechend zu bezahlen sind (siehe Fragebeantwortung beim ebay-link).
b) vor dieser Gestaltungsqualität braucht sich wohl kein seriöser Architekt/Planer zu fürchten. Solche Pläne kann sich sowieso jeder, der unbedingt will, zu Papierkosten aus einschlägigen Zeitschriften kopieren.
c) wirklich gute Leistungen werden durchaus noch anständig honoriert. Zumindest in Vorarlberg ist es gelungen, fast alle Bauherren davon zu überzeugen, dass eine anständige Architektenleistung zu einem anständigen Architektenhonorar auf jeden Fall preisgünstiger ist, als einige Irrwege im Eigenbau- und Eigenplanungsverfahren.
Anonymous
Nicht anwendbar
Über 80% von Privathäuseren wird nicht von Architekten geplant.
Ist es mind. von einem Architekt geplant?
Manche geben dafür sogar mehr als 1 Euro aus?
Wie ist es Ebay Garantie nach VOB?
Ich denke und hoffe, alles ist nur Aprilscherz.
Nehmt nicht so ernst, und nun an die Arbeit!
Caspar
Contributor
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> auch das hier scheint nicht wirklich seriös.wieso? ist doch derselbe anbieter.

hinsichtlich seines erlesenen künstlerischen geschmacks dürften mit diesem angebot des "planers" die letzten zweifler verstummen.

außerdem wird die kompetenz des anbieters durch die ebay-zuordnung "ähnlicher artikel" anderer verkäufer untermauert: 3 versch. bau-/grundplatten von lego

@ hoai
schafft die hoai endlich ab!
mit ihrer höchstsatzregelung, honorarzonenbegründung und leistungsbildvorgabe eröffnet sie dem bauherrn doch nur lästige vergleichsmöglichkeiten und behindert das kreative und einkommensoptimierende rechnungsschreiben wie z. b. bei unternehmensberatern und pr-spezialisten.
die zukunft kann nur darin liegen, nicht nachvollziehbare und vor allen dingen nicht vergleichbare leistungen zu ebenfalls nicht nachvollziehbaren honoraren anzubieten. selbstverständlich günstiger als bisher nach hoai. den überteuerten ausgleich holen wir uns dann über zusätzliche leistungen. dann kostet eben 1 stck ausschließliche genehmigungsplanung nur ein butterbrot. aber die genehmigungsfähigkeit der planung...
auch eine vergütung für nutzungs- und betrachtungsrechte am späteren bauwerk wäre prima. so eine art gema für architekten.
ich versuche immer wieder, meine bauherrn für diese ideen zu gewinnen. merkwürdigerweise haben sie es auf einmal mit der abschaffung der hoai nicht mehr so eilig. eigentlich schade.
Anonymous
Nicht anwendbar
vergütung für nutzungs- und betrachtungsrechte ist eine gute idee!

kann man dann auch schmerzensgeld einklagen, wenn man ein haus gesehen hat, welches man nicht sehen will?
Anonymous
Nicht anwendbar
Schmerzensgeld... als das betrachte ich mittlerweile das Geld, dass ich für meine Leistungen bekomme.

Und die Häuser die ich plane möcht ich in Natura auch nicht sehen - aber irgenwie muss ich halt schauen, wie ich meine Nase und die meiner Familie über den Wasserspiegel kriege.

Irgend jemand, während meines Studiums vor etlichen Jahrhunderten, sagte mir mal:

Der Architektenberuf ist der schönste überhaupt da Sie hier die einmalige Möglichkeit bekommen ihre Umwelt aktiv mitzugestalten.

Aha!

Im nächsten Leben werde ich Abrissunternehmer.
Frank Beister
Moderator
Ich hatte eben ein interessantes Gespräch mit dem Justitiar der Hamburgischen Architektenkammer:

Für Planungsleistungen im Leistungsbild der HOAI muß jeder die HOAI anwenden. Soweit klar. Reines Zeichnen von Hausplänen ohne konkreten Auftrag und ein Verkauf derer als Vorleistung betrifft das aber nicht. Die 2. Auktion mit der Beratung ist schon Grauzone, aber wahrscheinlich auch nicht angreifbar.
Die Kammern können nicht den Markt beobachten und sauber halten, wenngleich sie Hinweisen wie diesem nachgehen. Außerdem hat die BAK mit ebay einen Vertrag geschlossen, daß bei dem Angebot von Planungsleistungen ein automatischer Hinweis auf die Verpflichtung zur Einhaltung der HOAI eingefügt wird. Daß das in diesem Fall nicht erfolgte will der Justitiar weiterleiten, damit dem nachgegangen wird.

Also ganz so tatenlos sieht das nicht aus.
bim author since 1994 | bim manager since 2018 | author of selfGDL.de | openGDL | skewed archicad user hall of fame | author of bim-all-doors.gsm