Freitag
Hallo,
in unserem Büro erhalten wir regelmäßig Aufträge zur Ermittlung der Rohbauflächen von Räumen. Wir haben versucht, dies mithilfe Tabelle zu lösen, konnten jedoch keine passende Einstellung dafür finden. Es geht also um die Flächenberechnung der Räume ohne Putz.
Gibt es hierfür eine Möglichkeit?
Danke!
gestern
Der Handwerker (Estrichleger, Bodenleger, Gipser, Maler, etc. ), der nicht mit ifc etc. arbeitet, bekommt einen Werkplan mit Raumflächenangaben.
Wenn Aufmass nach Plänen vereinbart ist, könnten das meistens einfach die Flächen sein, um die es geht. fertig.
Vergesste einfach Mehrschichtwände mit Putz in Archicad. 😉
vor 16 Stunden - zuletzt bearbeitet vor 14 Stunden
… halte ich persönlich für den Holzweg, wenn mehr als bis Lph 3 oder 4 rauskommen soll.
Lösungsansatz könnte für den TE aber evtl sein, wenn das Szenario oft vorkommt; wie Snow sagt: Tatsächlich Wände ohne innere Bekleidung zeichnen und wenn diese, dann mit dem bereits zitierten Room-Covering AddOn auf separate Layer gesondert erzeugen, damit sie aus-und eingeblendet werden können. Mit der Raumaktualisierung muss dann bissl Sorgfalt gewaltet werden lassen oder auch da zwischen Ebene „Rohraum“ und Räume zusätzlich differenzieren (doppelte Räume; ggf. ein Thema mit Variantenplanung auch gut abzubilden). Geht auch manuell ohne AddOn; ist aber ziemlich aufwändig im Diektvergleich, v.a. manuelles Einsetzen leerer Öffnungen für Türen u Fenster.
@Heimo: Wenn es um Verkaufsflächen geht, würde ich nicht so locker flockig sein. Bei 1% verlorener Verkaufsfläche an einem beispielsweise 2000 m2-Objekt mit je 5k Verkaufspreis pro m2 wird dir der Investor ziemlich einfach ziemlich klar darstellen, wieviel Geld er von dir nun haben will, weil das bissl Prozent nicht stimmt. 100k nach meiner Beispielrechnung sind für manche relativ große Erbsen, wenn‘s vom Honorar abgeht. Aber Peanuts mag jeder für sich definieren. Es geht wohl rein um den geschuldeten Flächennachweis,. Toleranz am Bau ist nochmals ein anderes Thema.
vor 15 Stunden - zuletzt bearbeitet vor 15 Stunden
@snow
„Auf die VerdinungsOrdnung für Bauleistungen beziehen…“
Wenn wir schon beim Korinthenkacken sind: Verdingungsordnung ist seit paar Tagen passé. Seit 2009 nennt sich die VOB mit vollem Namen „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“.Spricht aber dafür, dass wir demnach wohl ähnliches Alter haben 😉😉.
vor 13 Stunden - zuletzt bearbeitet vor 13 Stunden
@bmatt schrieb:
...
@Heimo: Wenn es um Verkaufsflächen geht, würde ich nicht so locker flockig sein. Bei 1% verlorener Verkaufsfläche an einem beispielsweise 2000 m2-Objekt mit je 5k Verkaufspreis pro m2 wird dir der Investor ziemlich einfach ziemlich klar darstellen, wieviel Geld er von dir nun haben will, weil das bissl Prozent nicht stimmt. 100k nach meiner Beispielrechnung sind für manche relativ große Erbsen, wenn‘s vom Honorar abgeht. Aber Peanuts mag jeder für sich definieren. Es geht wohl rein um den geschuldeten Flächennachweis,. Toleranz am Bau ist nochmals ein anderes Thema.
Daß diese marginalen Unterschiede ins Geld gehen - ist klar - aber verkauft und real eingebaut werden tatsächliche Flächen, nicht Rohbauflächen.. und das sind für Bodenflächen eben die fix fertigen Flächen, welche zwischen den Putz-Oberflächen übrigbleiben.
vor 13 Stunden - zuletzt bearbeitet vor 13 Stunden
Hast recht Heimo. Deshalb war ja meine Frage, welchen Grund Rohflächen haben sollen. Und wir wissen ja nicht einmal, ob sich der TE auf DE, AUT oder CH bezieht. Schönen Sonntag, lass uns heut mal was Vernünftiges machen-auf den Berg, an den See, in den Wald … 🙋🏼👋🏼✌🏼