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Nachhaltiges Planen
EcoDesigner, Energy Evaluation, Life Cycle Assessment, etc.

Definition Bauteil - Gebäudehülle

Anonymous
Nicht anwendbar
Hallo!
Es geht um die Gebäudehülle eines Reihenhauses und um zwei Möglichkeiten der Berechnung der Trennwand zum Nachbarn.
a)Die Wand zum Nachbar wird als Trennwand gegen warm angenommen. Damit kann dieses Bauteil ignoriert werden da auf beiden Seiten diesselben Verhältnisse vorherrschen und somit kein Wärmefluß statt findet.
b)...gegen nichtbeheizt angenommen.
Diese Annahme berücksichtigt den Fall daß das Nachbarshaus nicht besetzt oder nicht beheizt wird. Hier ist das Bauteil Teil der Aussenhülle.

Was ist lt OIB R6 bzw. BO aber richtig?

Ich tendiere zu b)!
Die Anforderungen an das Bauteil sind höher. Damit kann ein Energiefluß in beide Richtungen einschränkt werden und verhindern das der eine oder andere Hausbenutzer aufgrund einer niederer eingestellten Raumtemperatur auf Kosten eines Nachbars lebt!
Ulsen
4 ANTWORTEN 4
kurb70
Participant
Ich würde empfehlen die Trennwand "warm" zu rechnen. Ich vermute man kann davon ausgehen, dass das angrenzende Gebäude gewöhnlich beheizt ist.
Gegen unkonditioniert würde ich nur rechnen, wenn dort tatsächlich keine Heizung installiert ist.
Anonymous
Nicht anwendbar
Heißt es denn nicht lt. ÖNORM B8110-6 Heizwärmebedarf und Kühlbedarf - Begriffe: "Fläche der Gebäudehülle A: ... Jene Flächen, die an konditionierte Räume in anderen Gebäuden/Gebäudeteilen grenzen, werden nicht zur Gebäudehülle gezählt. ..."? In der OIB-Richtlinie habe ich diesen Zusatz nicht gefunden. Jetzt bin ich verwirrt! :confused: Ich hätte die Wand für den Energieausweis ignoriert. Bitte um Info!

Für eine Heizlastberechnung würde ich "Trennwand zu fremdbeheizt - 15°" (quasi Version b) eingeben.
Anonymous
Nicht anwendbar
Bei der Erstellung eines Energieausweises kann man leider nicht zu x-beliebigen Annahmen tendieren, sonder muß sich an die OIB und den Leitfaden halten! Die OIB RL 6 berücksichtigt auch definitiv nicht, ob ein Nachbar auf anderleuts kosten lebt oder nicht, sondern nur, ob ein Gebäude(-teil) im Normalfall konditioniert ist oder nicht, daher gilt: Wohneinheiten(z. B. Reihenhäuser), Schulen etc. gelten als konditioniert, Garagen, Lagerhallen und nicht ausgebaute Dachböden z. B. sind unkonditionierte Gebäudeteile. Sollte man aus einem trifftigen Grund (z. B. das Nachbarhhaus steht leer und wartet auf den Abbruch) eine gegenteilige Annahme treffen müssen, sollte man darauf hinweisen und dies im EAW auch begründen! Die U-Wert Anforderung der Trennwände (falls der Nachbar zeitweilig nicht heizt) ergeben sich aus der OIB RL6 bzw. aus den BO der einzelnen Bundesländer. Der Energieausweis und die Heizlastberechnung für die Dimensionierung der Heizanlage sind auch 2 Paar Schuhe.
Anonymous
Nicht anwendbar
Danke für die Beiträge und Gedanken!
In einer Reihenhausanlage habe ich nun die Trennwand zum Nachbar als Wohnungstrennwand definiert, also WW (das ist beheizt gegen Nebenräume beheizt)!