Bei der Erstellung eines Energieausweises kann man leider nicht zu x-beliebigen Annahmen tendieren, sonder muß sich an die OIB und den Leitfaden halten! Die OIB RL 6 berücksichtigt auch definitiv nicht, ob ein Nachbar auf anderleuts kosten lebt oder nicht, sondern nur, ob ein Gebäude(-teil) im Normalfall konditioniert ist oder nicht, daher gilt: Wohneinheiten(z. B. Reihenhäuser), Schulen etc. gelten als konditioniert, Garagen, Lagerhallen und nicht ausgebaute Dachböden z. B. sind unkonditionierte Gebäudeteile. Sollte man aus einem trifftigen Grund (z. B. das Nachbarhhaus steht leer und wartet auf den Abbruch) eine gegenteilige Annahme treffen müssen, sollte man darauf hinweisen und dies im EAW auch begründen! Die U-Wert Anforderung der Trennwände (falls der Nachbar zeitweilig nicht heizt) ergeben sich aus der OIB RL6 bzw. aus den BO der einzelnen Bundesländer. Der Energieausweis und die Heizlastberechnung für die Dimensionierung der Heizanlage sind auch 2 Paar Schuhe.