Bei einem Problem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, das durch Fehler in einer Zeichnung auftreten, wird es erstmal zwischen AG und AN zum Streit kommen. Wer dann beim AN "Schuld" hat, ist eine Angelegenheit des Innenverhältnisses.
Bei einem Bauantrag steht ja auch erstmal der "Entwurfsverfasser" in der Schusslinie, egal, wer es denn gezeichnet hat. Derjenige, dessen Stempel druntersteht und unterschrieben hat, ist Ansprechpartner.
Bei "Gezeichnet" steht bei uns nur ein Kürzel drunter, zur internen Dokumentation. Ansonsten jeden Plan nur unterschrieben von Chef oder Projektleiter rausgeben, dann ist derjenige in der Pflicht.
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