Raumstempel: NRF vs. WF
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am 2016-09-30 09:27 AM
Im Zuge des neuen Master.tpl für die 20er-Version wollte ich endlich mal mit dem Raumstempelwildwuchs im Büro aufräumen, scheitere aber bereits an eher grundsätzlichen Dingen:
Gern würde ich einen Raumstempel setzen, der mir sowohl die NRF -sprich einmal die Raumfläche ohne ggf bodentiefe Fenster- als auch die WF ausgeben kann, also bodentiefe Fenster mitgerechnet, Flächenabzug unter 2m Höhe sowie prozentuales reduzieren, zB für Balkone.
Theoretisch kann ich beide Anforderungen erreichen, jedoch nicht gleichzeitig, da das Häkchen zB für die Laibungsberechnung global in den Projektpräferenzen zu setzen ist..
Sehe ich den Wald vor lauter Parametern nicht oder wie löst ihr das?
grüßle,
_imko
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am 2016-09-30 09:56 AM
Das ist aber ohnehin sehr mit Vorsicht zu geniesen:
Nach WoFlVO ist die Fläche der Fensternischen nur dann hinzuzurechnen, wenn die Fensterflügel nicht bodentief zum Öffnen sind. Und das fragt weder der Stempel, noch der Polygon-Findungs-Algortithmus ab. Also nur vor feststehenden Fenstern wird die Fläche bei entsprechender Leibungstiefe hinzugerechnet. Bei Öffnungsflügeln wird sie, egal wie tief, NICHT hinzugerechnet. So ist dies jedenfalls bei öffentlich gefördertem Wohnraum (und nur dafür ist die WoFlVO verbindlich) in Hamburg zu rechnen. Die Begründung dafür ist, dass die Nischenfläche bei Öffnungsflügeln als Verkehrsfläche und nicht als Wohnraumfläche zu werten ist.
Das Raumstempelthema ist dringend zu überarbeiten.
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am 2016-09-30 01:12 PM
(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von …
4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
Ich kann in der WoFlVO nirgends den Punkt finden, dass man zwischen den Fenstertypen unterscheidet.
Gruß
Markus
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am 2016-09-30 02:48 PM
An der ursprünglichen Frage ändert das aber glaube ich nichts,oder? Die Erkennung der Nischen ist projektweit geregelt. Wenn man das in jedem Fenster steuern könnte, wäre das hilfreich.
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am 2016-10-04 09:04 AM
"Beister" wrote:
An der ursprünglichen Frage ändert das aber glaube ich nichts,oder? Die Erkennung der Nischen ist projektweit geregelt. Wenn man das in jedem Fenster steuern könnte, wäre das hilfreich.
Das wäre auf jeden Fall hilfreich, wenn auch noch nicht ausreichend meines Erachtens.
An sich geht es ja mehr um das korrekte Auslesen der Werte und deren Bezeichnung; einmal ohne Nischen und Dachschrägen, einmal mit.
Zudem sind im Raumstempel "DIN20" Flächen falsch bezeichnet, zB "Berechnete Fläche (NRF)", klar kann ich die Bezeichnung im Stempel ändern, in der Auswahlliste hängt das "(NRF)" jedoch verwirrenderweise immer an und ist nach DIN277 definitiv anders zu berechnen als derzeit...
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am 2016-10-25 04:59 PM
Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) gilt:
"Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind."
Gemäß "Wohnungsbaurecht – Loseblattkommentare" Fischer-Dieskau, Pergande, Schwender gilt für Fenstertüren folgende Auslegung:
"Zu den Türnischen, die unberücksichtigt bleiben, gehören auch die Nischen von Fenstertüren. Auch wenn solche Nischen für Fenstertüren tiefer als 0,13 m sind, darf ihre Grundfläche abweichend von den ebenso tiefen Fensternischen nicht der Grundfläche zugerechnet werden. Diese unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, weil im unteren Teil der Fensternische ein Heizkörper, ein Regal oder dgl. eingebaut werden kann, während bei der Fenstertür der Nischenraum als Stellfläche nicht benutzbar ist."
Zusätzlich macht dann die IFB Hamburg noch folgende Regel dazu:
Gemäß IFB-Organisationsrichtlinie gilt:
"Die Nischen vor bodentiefen Elementen mit Öffnungsmöglichkeit können auch bei mehr als 13 cm Tiefe nicht als Wohnfläche angerechnet werden - und zwar unabhängig davon, ob das zu öffnende bodentiefe Element einen Durchtritt erlaubt (beispielsweise eine Tür zu einem Austritt) oder nicht (beispielsweise eine Tür mit Absturzsicherung ohne Austrittsmöglichkeit).
Im Falle von mehrteiligen bodentiefen Fenster- oder Türelementen können Nischen mit mehr als 13 cm Tiefe dann als Wohnfläche angerechnet werden, wenn mindestens eines der verbundenen Elemente feststehend - das heißt ohne Öffnungsmöglichkeit - ist.
Als feststehend ist ein Element dann zu betrachten, wenn es
- auch für Reinigungszwecke nicht zu öffnen ist sowie
- mindestens eine Breite von 50cm und eine Höhe von 90 cm,
gemessen ab Oberkante Fertigfußboden, aufweist."
"das ist doch alles Quatsch" > NUL
Uns hilft nicht, dass das alles Quatsch ist, wenn es in der Praxis vorkommt. Das Raumflächentool muss also so flexibel sein, dass es einen solchen "Quatsch" möglichst individuell abbildet. Sonst ist mit BIM bereits an der Stelle vielleicht nicht Schluss aber "schwierig".
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am 2022-07-28 05:15 PM
"das ist doch alles Quatsch" > NULDanke für den Input.
Bald sechs Jahre später ist das in Archicad immer noch Quatsch, aber BIM und die Bauherren sind ein bisschen weiter - man will das haben.
Ich komme mir gerade vor, als würde ich nichts Böses ahnend über eine Wiese laufen und plötzlich tun sich in Schrittbreite zwei Risse im Boden auf, aus denen je eine knöcherne Hand nach meinen Fesseln grabscht.
Die eine (noch mit etwas Fleisch und Hautfetzen dran):
Wohnungsbau! Wohn- und Mietfläche? Nie gemacht - keine Ahnung. DIN277 meets WoFlV.
Die andere (völlig skelettiert):
Das Raumwerkzeug in Archicad! Hat noch nie funktioniert. CAD meets Pleistozän.
--
Stefan
Stefan
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am 2022-07-29 12:58 PM
Auch wenn sich am Fenster einstellen ließe – auch wenn das schon ein großer Fortschritt wäre – ob die Nische mitgerechnet wird, oder nicht, wäre das ja noch nicht alles... auf diese Flächen muss dann auch zugreifbar sein, weil sie ja für die NRF nie zählen...
Dasselbe Problem mit den Stützen... deren Abzugswirkung ist ja individuell einstellbar... aber eben auch nicht individuell für WF oder NRF.
Für Auswertungen und, wenn man Etiketten anstelle Raumstempel benutzt, habe ich inzwischen einen Workaround gefunden, um die Nischenflächen wieder abzuziehen.
______________________________________
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am 2022-07-29 01:46 PM
Selbstverständlich auch in A 😉
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am 2022-08-15 06:33 PM
OT für Markus und alle, die es interessiert:Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) gilt:
"Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind."
Gemäß "Wohnungsbaurecht – Loseblattkommentare" Fischer-Dieskau, Pergande, Schwender gilt für Fenstertüren folgende Auslegung:
"Zu den Türnischen, die unberücksichtigt bleiben, gehören auch die Nischen von Fenstertüren. Auch wenn solche Nischen für Fenstertüren tiefer als 0,13 m sind, darf ihre Grundfläche abweichend von den ebenso tiefen Fensternischen nicht der Grundfläche zugerechnet werden. Diese unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, weil im unteren Teil der Fensternische ein Heizkörper, ein Regal oder dgl. eingebaut werden kann, während bei der Fenstertür der Nischenraum als Stellfläche nicht benutzbar ist."
Zusätzlich macht dann die IFB Hamburg noch folgende Regel dazu:Gemäß IFB-Organisationsrichtlinie gilt:
"Die Nischen vor bodentiefen Elementen mit Öffnungsmöglichkeit können auch bei mehr als 13 cm Tiefe nicht als Wohnfläche angerechnet werden - und zwar unabhängig davon, ob das zu öffnende bodentiefe Element einen Durchtritt erlaubt (beispielsweise eine Tür zu einem Austritt) oder nicht (beispielsweise eine Tür mit Absturzsicherung ohne Austrittsmöglichkeit).
Im Falle von mehrteiligen bodentiefen Fenster- oder Türelementen können Nischen mit mehr als 13 cm Tiefe dann als Wohnfläche angerechnet werden, wenn mindestens eines der verbundenen Elemente feststehend - das heißt ohne Öffnungsmöglichkeit - ist.
Als feststehend ist ein Element dann zu betrachten, wenn es
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- mindestens eine Breite von 50cm und eine Höhe von 90 cm,
gemessen ab Oberkante Fertigfußboden, aufweist."
"das ist doch alles Quatsch" > NUL
Uns hilft nicht, dass das alles Quatsch ist, wenn es in der Praxis vorkommt. Das Raumflächentool muss also so flexibel sein, dass es einen solchen "Quatsch" möglichst individuell abbildet. Sonst ist mit BIM bereits an der Stelle vielleicht nicht Schluss aber "schwierig".
Seitdem ich das gelesen habe, geht mir das immer wieder durch den Kopf...
,,, mit dem derzeitigen Resultat, dass ich diese Argumentation für einen ziemlichen Quatsch halte...
... denn, wenn man diese weiterführen würde, müsste man ja alle Flächen für Türaufschläge und bodentiefe Fenster wieder von der Raumfläche abzielen, weil man diese ja auch nicht für die Möblierung nutzen kann.
Kann mir deswegen nicht vorstellen, dass das, was da in den Kommentaren steht, zumindest in höherer Instanz rechtlich nicht haltbar wäre.
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