Hallo Aeon,
Brutto-Rauminhalt wird nach DIN 277 berechnet, es zählt die Aussenhaut des Gebäudes einschl. Bodenplatte und Dach, jedoch ohne Fundament. Unterschieden wird nach Grundflächenbereichen a, b und c (Allseitig umschlossen, oben offen, etc.). Gerechnet wird die Aussenwand bis Schnittpunkt Dachaussenhaut.
Umbauter Raum wird aus den Nettoraumflächen berechnet. Quasi m3 jeden Raumes zusammenaddiert - ohne Wände ... ist glaub ich DIN 283, die irgendwann aus dem Verkehr gezogen wurde.
Denkweise AC: Man berechnet die Wohnflächen nach DIN 277 (Verkehrsflächen, Nutzflächen, Nebenflächen, etc,) und berechnet daraus dann den umbauten Raum (=Rauminhalte der einzelnen Räume werden addiert).
Für Eingabepläne wird jedoch der BRI benötigt ...
Flächenberechnungen werden in Anlehnung an die II. BV gerechnet (da die II. BV eigentlich nur für öffentlich geförderten Wohnraum gilt, die DIN 283 jedoch nicht mehr gültig ist!!!).
Hab selbst mal versucht, die Flächen- und Kubaturberechnung aus AC einzureichen - kam postwendend zurück ...
Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen :winken:
plueschratte