abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Nachhaltiges Planen
EcoDesigner, Energy Evaluation, Life Cycle Assessment, etc.

Berechnung des Heizwärmebedarfs

Anonymous
Nicht anwendbar
Hallo,
ich verwende ArchiPhysik 3.6 de.
Laut DIN EN 832 4.4.4 dürfen die täglichen Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten fü r Fenster
mit Abschlü ssen (DIN EN 10077-1) zur Berechnung von Wärmeverlusten herangezogen werden.
Nun meine Frage: Ist dies nunmehr auch beim vereinfachten Verfahren möglich, und wie kann das
bewerkstelligt werden?

Danke im Vorraus.

J.
2 ANTWORTEN 2
Anonymous
Nicht anwendbar
Nein, beim vereinfachten Verfahren ist dies nicht möglich. Dennoch ist die Frage berechtigt, da eine eindeutige Festlegung in der Verordnung fehlt. Die Rahmenbedingungen für das vereinfachte Verfahren sind in Anhang 1, Tabelle 2 EnEV
verbindlich ausgewiesen. Darin findet sich auch in Zeile 4, Spalte 2 das Produkt der
Abminderungsfaktoren zum Gesamtenergiedurchlassgrad, welcher mit "0,567" vorgeschrieben ist. Somit besteht hinsichtlich der Ver nderung des Faktors Fc keinerlei Spielraum. Der Faktor Fc, mit dem der tageszeitliche Betrieb von müssen (Rolläden, etc.) als Sonnenschutzvorrichtung bei der Bestimmung solarer Gewinne, muss unbedingt berücksichtigt werden.
In der Fussnote zur Tabelle ist festgelegt, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten für
Fenster nach DIN EN ISO 10077-1 zu dokumentieren sind. Die Norm bietet zwar auch die Möglichkeit, den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Fensters mit geschlossenem Rollladen zu berechnen, eine Angabe entsprechend der zeitanteiligen Berücksichtigung ist dennoch nicht vorgeschrieben.
In DIN EN 832 werden ebenso keine Festlegungen getroffen. Ohne eine Definition, wie die Zeitanteile von offenem und geschlossenem Zustand der Abschlüsse in einen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten einzurechnen sind, ist die Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 nicht möglich. Natürlich könnte der Planer theoretisch ein Fenster im immer geschlossenen Zustand des Abschlusses heranziehen, dies hätte allerdings – in Kombination mit der stringenten Vorgabe auf der Gewinnseite – zur Folge, dass für ein solches Fenster keine solaren Gewinne angerechnet werden können. Der
tageszeitliche Betrieb von Rolläden – mit Blickpunkt auf den solaren Gewinn – wurde mittels Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Somit kommt auch hinsichtlich des Wärmedurchgangskoeffizienten der Wille des Verordnungsgebers deutlich zum Ausdruck.
Dies gilt auch für das Monatsbilanzverfahren, wo zwar ein Verweis auf DIN EN 832 gegeben
wird, eine Festlegung glich der Mittelwertbildung beim Betrieb der Abschlüsse als temporärer Wärmeschutz jedoch nicht erwähnt wird. Demnach ist es nicht vorstellbar, dass der Gesetzgeber die zeitanteilige Berücksichtigung von Abschlüssen der Entscheidung des Planers verantworten wollte. Vor allem dann, wenn er diese Berechnungsoption, die in DIN V 4108-6 keineswegs Erwähnung findet, nicht eindeutig beschränkt hat.
zzyzx
Newcomer
hier gibts auch was zum thema, nämlich ein forum, das einen ganz guten eindruck macht:
www.enev.org ,
was spezielles auch hier (einer der forumbeiträge)
http://212.227.68.162/forum/viewtopic.php?p=598#598
:crazy: ... waren das noch zeiten vor der enev ... :crazy:

[ 11. Februar 2004, 12:13: Beitrag editiert von: zzyzx ]