sobald unterschiedliche innentemperaturen zum tragenb kommen, ist es erforderlich, separate nachweise für die unterschiedlichen bereiche zu erstellen.
also ein nachweis für das bürogebäude, ein zweiter für die lagerhalle. für die gemeinsame trennwand gibts jeweils abminderungsfaktoren für die u-werte der wand (stehen irgendwo in der enev drin, musst mal suchen)
das problem ist die heizanlage, wenn sie für beide teile gemeinsam verwendet wird. das wurde in der enev nicht berücksichtigt, aber da gibt es eine sammlung solch strittiger fragen, die die vorgehensweise regelt.
.
falls ich das rauskramen soll, frag nochmal nach
:winken: