am 2015-04-22 01:29 PM
am 2021-11-25 12:44 PM
am 2021-11-25 01:05 PM
am 2021-11-25 01:15 PM
Der allgemeine Putzabzug ist zumindest in Bayern nicht mehr zulässig. Zur Ermittlung der Nutzfläche müssen die tatsächlichen Maße aus dem Plan hervorgehen.
am 2021-11-25 02:11 PM
Man macht die Wand 1-2cm dicker um den Putz zu berücksichtigen., dann hat man im Plan die richtigen Maße für die Nutzfläche.
am 2021-11-25 02:40 PM
am 2021-11-25 06:56 PM
am 2021-11-25 07:05 PM
Der allgemeine Putzabzug ist zumindest in Bayern nicht mehr zulässig. Zur Ermittlung der Nutzfläche müssen die tatsächlichen Maße aus dem Plan hervorgehen.Das würde mich jetzt doch mal interessieren:
am 2021-11-26 11:13 AM
Putz zu modellieren find ich schon sehr mutig. ...
Wir zeichnen den Putz nicht im Mehrschichtbauteil, die verwarzte Darstellung teilweise und unsinnigen Maßketten plus hohle Mehrarbeit beim Vermaßen ist es nicht wert. ...
am 2021-11-26 02:33 PM
"Achmed" wrote:Der allgemeine Putzabzug ist zumindest in Bayern nicht mehr zulässig. Zur Ermittlung der Nutzfläche müssen die tatsächlichen Maße aus dem Plan hervorgehen.Das würde mich jetzt doch mal interessieren:
- meinst du bzgl. %-Putzabzug die WoFlV, oder 'ne andere VO?
- was meinst du mit 'Nutzfläche'? ...bezogen auf welche Berechnungsvorschrift?
- was sind das für Pläne mit Fertigmaßen bei verputzten Wänden? (... sind mir bisher noch nicht begegnet... was natürlich nicht unbedingt was heißen muss...) wo wird festegelegt, dass es solche Pläne zu geben hat?
am 2021-11-26 03:42 PM
Hallo kleiner Nick,
wie ermittelt ihr denn die Putzflächen?